Unternehmenssteuerrecht und Umstrukturierung
München - Anwalt - Steuerrecht
Steuerrechtliche Unternehmensgestaltung
Unternehmerische Entscheidungen haben häufig erhebliche steuerliche Auswirkungen. Schon die Wahl der Rechtsform, die Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen oder die Finanzierung eines Unternehmens können die künftige Steuerbelastung maßgeblich beeinflussen. Bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen oder der Übertragung von Gesellschaftsanteilen können zudem steuerliche Risiken entstehen, die sich durch eine vorausschauende Gestaltung vermeiden oder begrenzen lassen.
Rechtsanwalt Dr. Schröder berät Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter bei der steuerrechtlichen Gestaltung ihrer Unternehmensstrukturen und Vorhaben. Dabei berücksichtigt er auch die gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge und wirtschaftlichen Zielsetzungen.
Steuerliche Gestaltung von Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen
Die Wahl der Rechtsform und die Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen beeinflussen nicht nur die laufende Besteuerung, sondern auch Gewinnausschüttungen, Finanzierungen und spätere Unternehmensverkäufe.
Rechtsanwalt Dr. Schröder berät bei der Errichtung und Anpassung von Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen, insbesondere bei der Gestaltung von Holdinggesellschaften. Dabei prüfen er welche steuerlichen Vorteile sich erzielen lassen und welche rechtlichen Voraussetzungen und Risiken zu beachten sind.
Steuerliche Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen
Verschmelzungen, Ausgliederungen, Formwechsel und die Übertragung von Gesellschaftsanteilen können erhebliche steuerliche Folgen haben. Insbesondere besteht das Risiko, dass bislang unversteuerte Wertsteigerungen, sogenannte stille Reserven, aufgedeckt und besteuert werden.
Das Umwandlungssteuerrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerneutrale oder steuerbegünstigte Umstrukturierung. Rechtsanwalt Dr. Schröder berät bei der Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen und stimmt die steuerrechtlichen Anforderungen mit der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung ab.
Betriebsaufspaltung und Mitunternehmerschaft
Besondere steuerliche Risiken können entstehen, wenn Gesellschaften und Gesellschafter wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind. So kann die unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung zur Aufdeckung erheblicher stiller Reserven führen.
Auch bei Personengesellschaften können Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse oder die Übertragung von Wirtschaftsgütern komplexe steuerliche Folgen haben.
Rechtsanwalt Dr. Schröder berät bei der Gestaltung entsprechender Unternehmensstrukturen und der Vermeidung steuerlicher Risiken.
Steuerliche Gestaltung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
Bei Unternehmenstransaktionen hat die steuerliche Gestaltung erheblichen Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis.
Insbesondere die Entscheidung zwischen dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) und der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (Asset Deal) kann zu unterschiedlichen steuerlichen Belastungen und Abschreibungsmöglichkeiten führen.
Rechtsanwalt Dr. Schröder berät bei der steuerrechtlichen Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen und berücksichtigt dabei auch Finanzierungsfragen und den möglichen Verlust steuerlicher Verlustvorträge.
Finanzierung und steuerliche Verlustvorträge
Die Finanzierung eines Unternehmens durch Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen oder andere Finanzierungsformen hat unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Auch bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur ist Vorsicht geboten: Vorhandene steuerliche Verlustvorträge können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise verloren gehen.
Rechtsanwalt Dr. Schröder zeigt die steuerlichen Folgen geplanter Finanzierungs- und Beteiligungsmaßnahmen und zeigt rechtlich zulässige Gestaltungsmöglichkeiten auf.
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Jetzt Kontakt aufnehmen AnrufenHäufige Fragen zum Unternehmenssteuerrecht und zur Umstrukturierung
Holdingstrukturen können insbesondere bei Gewinnausschüttungen und Beteiligungsveräußerungen steuerliche Vorteile bieten. Ob sich eine Holding lohnt, hängt von der konkreten Gesellschaftsstruktur und den wirtschaftlichen Zielen ab.
Das Umwandlungssteuerrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung von Unternehmen oder Beteiligungen ohne sofortige Besteuerung stiller Reserven. Dabei sind insbesondere gesetzliche Voraussetzungen und mögliche Sperrfristen zu beachten.
Eine Betriebsaufspaltung kann dazu führen, dass eine eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeit steuerlich als gewerblich gilt. Ihre unbeabsichtigte Beendigung kann erhebliche Steuerbelastungen auslösen.
Bei bestimmten Beteiligungserwerben können steuerliche Verlustvorträge ganz oder teilweise untergehen. Ob gesetzliche Ausnahmen oder besondere Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Beim Share Deal werden Gesellschaftsanteile erworben, beim Asset Deal einzelne Wirtschaftsgüter. Beide Gestaltungen unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Besteuerung des Veräußerungsgewinns und der Abschreibungsmöglichkeiten des Erwerbers. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.