Betriebsvereinbarung im Arbeitsrecht
Die Betriebsvereinbarung ist ein zentrales Instrument des kollektiven Arbeitsrechts. Sie wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen und regelt verbindlich betriebliche Arbeitsbedingungen, etwa zu Arbeitszeit, Homeoffice, IT-Nutzung, Datenschutz oder Ordnung im Betrieb.
Sie wirkt unmittelbar für alle Beschäftigten und ergänzt gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Vorgaben. Aufgrund ihrer rechtlichen Wirkung und der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommt der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen besondere Bedeutung zu.
Bei Fragen zur Betriebsvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Jetzt Kontakt aufnehmenHäufige Fragen zur Betriebsvereinbarung:
Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Regelung betrieblicher Arbeitsbedingungen.
Für wen gilt eine Betriebsvereinbarung?
Sie gilt unmittelbar und zwingend für alle Beschäftigten des Betriebs.
Welche Themen können geregelt werden?
Häufige Inhalte sind Arbeitszeit, mobile Arbeit, IT-Systeme, Datenschutz, Ordnung im Betrieb und technische Einrichtungen.
Wie verhält sich die Betriebsvereinbarung zum Arbeitsvertrag?
Sie steht im Rang über dem individuellen Arbeitsvertrag. Abweichungen zu Lasten der Arbeitnehmer sind regelmäßig unzulässig.
Wer schließt eine Betriebsvereinbarung ab?
Ausschließlich der Arbeitgeber und der Betriebsrat gemeinsam.
Was passiert bei Uneinigkeit?
Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle angerufen werden.
Wie lange gilt eine Betriebsvereinbarung?
Sie gilt bis zu ihrer Kündigung, Befristung oder Ablösung durch eine neue Vereinbarung.