Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Vielzahl betrieblicher Fragen. Sie können unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten einwirken und haben deshalb erhebliche praktische Bedeutung.

Wir beraten bei der Gestaltung, Verhandlung und rechtlichen Prüfung von Betriebsvereinbarungen sowie bei ihrer Änderung und Beendigung.

Typische Regelungsbereiche

Betriebsvereinbarungen betreffen insbesondere:

  • Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
  • mobile Arbeit und Homeoffice
  • Vergütungssysteme und variable Vergütung
  • technische Einrichtungen und IT-Systeme
  • Datenschutz
  • Urlaubsgrundsätze
  • betriebliche Ordnung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Compliance
  • Fortbildung und Personalentwicklung

Welche Regelungen durch Betriebsvereinbarung getroffen werden können oder müssen, hängt insbesondere davon ab, ob Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen und ob gesetzliche oder tarifliche Regelungen entgegenstehen.

Mitbestimmung des Betriebsrats

In zahlreichen Angelegenheiten kann der Arbeitgeber eine Regelung nicht einseitig treffen, wenn dem Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zusteht. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Daneben gibt es Bereiche, in denen freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden können.

Inhalt und Reichweite

Bei der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung kommt es insbesondere darauf an, den persönlichen und sachlichen Geltungsbereich klar zu bestimmen und die einzelnen Regelungen so zu formulieren, dass sie in der betrieblichen Praxis anwendbar sind.

Zu prüfen ist außerdem, wie sich die Betriebsvereinbarung zu Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und gesetzlichen Regelungen verhält.

Änderung und Beendigung

Betriebsvereinbarungen können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Je nach Inhalt und Rechtsgrundlage können Kündigungsfristen, Nachwirkung oder besondere Beendigungsregelungen von Bedeutung sein.

 

Bei Fragen zur Betriebsvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Häufige Fragen zur Betriebsvereinbarung

Für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gelten gesetzliche Formanforderungen. Die Einhaltung dieser Anforderungen sollte bei Abschluss und Änderung geprüft werden.

Betriebsvereinbarungen können unmittelbar auf Arbeitsverhältnisse einwirken. Ob und in welchem Umfang individualvertragliche Regelungen verdrängt oder verändert werden, hängt von Inhalt und Rechtsgrundlage der jeweiligen Regelung ab.

Bei erzwingbarer Mitbestimmung kann grundsätzlich die Einigungsstelle angerufen werden. Bei freiwilligen Regelungsgegenständen kann eine Einigung nicht erzwungen werden.

Tarifliche Regelungen können den Regelungsspielraum für Betriebsvereinbarungen begrenzen. Deshalb ist bei der Gestaltung stets zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Tarifvorbehalt eingreift.

Das hängt insbesondere vom Regelungsgegenstand ab. In bestimmten Fällen kann eine Nachwirkung eintreten, bis eine neue Regelung getroffen wird.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zur Gestaltung und Anwendung von Betriebsvereinbarungen finden Sie in unserem vertiefenden Themenbeitrag.

Zum Themenbeitrag Betriebsvereinbarung