Geschäftsführervertrag
Der Geschäftsführervertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer. Er ist vom organschaftlichen Amt des Geschäftsführers zu unterscheiden und weist sowohl gesellschaftsrechtliche als auch dienstvertragsrechtliche Besonderheiten auf.
Wir gestalten und prüfen Geschäftsführerverträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Vergütungsstrukturen.
Typische Regelungsbereiche sind insbesondere:
- Aufgaben und Zuständigkeiten
- Vergütung und variable Vergütungsbestandteile
- Bonus- und Tantiemeregelungen
- Dienstwagen und sonstige Zusatzleistungen
- Urlaub
- Wettbewerbsverbote
- Haftungsfragen
- Vertragsdauer und Kündigung
- Regelungen für den Fall der Abberufung
- nachvertragliche Pflichten
Vertiefende Informationen zur Geschäftsführerhaftung
Weitere Informationen zu den persönlichen Haftungsrisiken von Geschäftsführern finden Sie in unserem Themenbeitrag „Geschäftsführerhaftung“.
Zum Themenbeitrag Geschäftsführerhaftung
Von besonderer Bedeutung ist das Zusammenspiel zwischen der Abberufung als Geschäftsführer und der Beendigung des zugrunde liegenden Dienstvertrags. Beide Rechtsverhältnisse sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und sollten deshalb bei der Vertragsgestaltung aufeinander abgestimmt werden.
Sie möchten einen Geschäftsführervertrag erstellen lassen, einen bestehenden Vertrag prüfen oder eine internationale Konstellation rechtssicher gestalten?
Jetzt Kontakt aufnehmenHäufige Fragen zum Geschäftsführervertrag
Ist ein Geschäftsführer Arbeitnehmer?
Ein GmbH-Geschäftsführer ist aufgrund seiner Organstellung grundsätzlich nicht mit einem Arbeitnehmer gleichzusetzen. Ob einzelne arbeitsrechtliche Schutzvorschriften dennoch Anwendung finden, hängt von der jeweiligen Rechtsfrage und den Umständen des Einzelfalls ab.
Was ist der Unterschied zwischen Abberufung und Kündigung?
Die Abberufung beendet die Organstellung als Geschäftsführer. Der Geschäftsführervertrag besteht dadurch nicht automatisch nicht mehr fort. Für seine Beendigung gelten die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen über Kündigung oder sonstige Beendigungstatbestände.
Welche Vergütungsregelungen sind üblich?
Neben einer festen Vergütung können variable Bestandteile wie Bonus oder Tantieme vereinbart werden. Dabei sollte insbesondere geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen die variable Vergütung entsteht und wie sie bei Eintritt oder Ausscheiden während des laufenden Geschäftsjahres behandelt wird.
Kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden?
Ja. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot sollte jedoch hinsichtlich Dauer, räumlichem und sachlichem Umfang sowie der wirtschaftlichen Belastung des Geschäftsführers sorgfältig ausgestaltet werden.
Was sollte für den Fall der Abberufung geregelt werden?
Der Vertrag sollte insbesondere klarstellen, welche Folgen eine Abberufung für Aufgaben, Vergütung, Freistellung und Beendigung des Dienstverhältnisses hat. Gerade an dieser Stelle entstehen in der Praxis häufig Streitigkeiten.
Wann sollte ein Geschäftsführervertrag überprüft werden?
Eine Überprüfung ist insbesondere bei Änderungen der Aufgaben oder Verantwortungsbereiche, bei neuen Vergütungsmodellen, bei Beteiligung des Geschäftsführers an der Gesellschaft sowie bei bevorstehenden Veränderungen in der Geschäftsführung sinnvoll.