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Interessenausgleich und Sozialplan

Häufige Fragen zu Interessenausgleich und Sozialplan

Betriebsänderung als Ausgangspunkt für Interessenausgleich und Sozialplan

Bei größeren betrieblichen Veränderungen können Arbeitgeber verpflichtet sein, den Betriebsrat frühzeitig und umfassend zu informieren und die geplante Betriebsänderung mit ihm zu beraten.

Typische Betriebsänderungen sind insbesondere die Stilllegung oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen, größere Umstrukturierungen, Zusammenschlüsse oder Spaltungen von Betrieben sowie grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation.

Wir beraten und vertreten bei der Vorbereitung und Durchführung solcher Maßnahmen sowie bei den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.

Interessenausgleich

Der Interessenausgleich betrifft die geplante Betriebsänderung selbst. Gegenstand der Verhandlungen ist insbesondere, ob, wann und in welcher Form die Maßnahme durchgeführt wird.

Dabei können etwa Zeitpunkt, Ablauf, betroffene Betriebsteile, Personalmaßnahmen oder Möglichkeiten zur Vermeidung oder Verringerung nachteiliger Folgen geregelt werden.

Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Einen Interessenausgleich kann sie jedoch grundsätzlich nicht erzwingen.

Sozialplan

Der Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Er hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung.

Typische Regelungen betreffen insbesondere:

  • Abfindungen
  • Überbrückungsleistungen
  • Fahrt- und Umzugskosten
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Transfermaßnahmen
  • Regelungen zur Altersstruktur
  • sonstige Leistungen zur Abmilderung wirtschaftlicher Nachteile

Kommt über einen erzwingbaren Sozialplan keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle einen Sozialplan durch Spruch aufstellen. Dabei sind sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer als auch die wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen zu berücksichtigen.

Verhältnis von Interessenausgleich und Sozialplan

Interessenausgleich und Sozialplan verfolgen unterschiedliche Ziele.

Der Interessenausgleich betrifft die Gestaltung der Betriebsänderung. Der Sozialplan regelt dagegen die wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer.

In der Praxis werden beide Verhandlungen häufig parallel geführt, müssen rechtlich aber voneinander unterschieden werden.

Nachteilsausgleich

Führt der Arbeitgeber eine geplante Betriebsänderung durch, ohne zuvor einen Interessenausgleich versucht zu haben, oder weicht er ohne zwingenden Grund von einem vereinbarten Interessenausgleich ab, können unter den Voraussetzungen des § 113 BetrVG Ansprüche auf Nachteilsausgleich entstehen.

 

Sie stehen vor einer Betriebsänderung und haben Fragen zu Interessenausgleich und Sozialplan? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung und Umsetzung.

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Muss bei jeder Umstrukturierung ein Interessenausgleich verhandelt werden?

Nein. Voraussetzung ist insbesondere, dass eine Betriebsänderung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann der Betriebsrat eine Betriebsänderung verhindern?

Der Betriebsrat hat Beteiligungs- und Beratungsrechte. Ein Interessenausgleich kann jedoch grundsätzlich nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden.

Ist ein Sozialplan immer erzwingbar?

Nein. Für bestimmte Fallgestaltungen gelten gesetzliche Einschränkungen. Bei reinen Personalabbaumaßnahmen kommt es etwa auf die in § 112a BetrVG geregelten Schwellenwerte an.

Wer erhält Leistungen aus einem Sozialplan?

Das richtet sich nach dem Geltungsbereich und den Regelungen des jeweiligen Sozialplans. Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Nachteile, die durch die Betriebsänderung entstehen.

Können Interessenausgleich und Sozialplan vor der Einigungsstelle verhandelt werden?

Ja. Die Einigungsstelle kann bei beiden Themen zur Vermittlung und Verhandlung eingesetzt werden. Beim Sozialplan kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch verbindlich entscheiden.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zu Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsänderungen finden Sie in unserem vertiefenden Themenbeitrag.

Zum Themenbeitrag Interessenausgleich und Sozialplan