Aufhebungsvereinbarung und Abfindung
Die Aufhebungsvereinbarung ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht einseitig, sondern durch gegenseitige Zustimmung beendet. Sie ermöglicht beiden Seiten, Zeitpunkt und Bedingungen der Beendigung flexibel zu regeln. Typischerweise werden dabei Fragen wie Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Resturlaub verbindlich festgehalten. Eine Aufhebungsvereinbarung sollte sorgfältig geprüft werden, da sie erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben kann.
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Jetzt Kontakt aufnehmenHäufige Fragen zur Aufhebungsvereinbarung und Abfindung
1. Was ist eine Aufhebungsvereinbarung?
Eine Aufhebungsvereinbarung ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie ersetzt die Kündigung. Beide Seiten müssen zustimmen.
2. Muss ich eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben?
Nein. Niemand ist verpflichtet, eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben. Eine Unterschrift sollte erst erfolgen, wenn alle rechtlichen und finanziellen Folgen geprüft wurden.
3. Gibt es bei einer Aufhebungsvereinbarung automatisch eine Abfindung?
Nein. Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Verhandlungssache und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder der Verhandlungsposition der Parteien.
4. Wie hoch ist eine typische Abfindung
Eine häufig verwendete Faustformel ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Formel ist jedoch nicht verbindlich. Je nach Situation kann die Abfindung deutlich höher oder niedriger ausfallen.
5. Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Ja. Bei einer Aufhebungsvereinbarung kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, weil das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet wurde. Ausnahmen sind möglich, etwa bei drohender arbeitgeberseitiger Kündigung oder nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung.
6. Kann ich eine Aufhebungsvereinbarung widerrufen?
Grundsätzlich nein. Eine Aufhebungsvereinbarung kann nicht einfach widerrufen werden. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Täuschung, Drohung oder widerrechtlichem Druck, kommt eine Anfechtung in Betracht.
7. Welche Punkte sollten unbedingt geregelt werden?
Wichtig sind insbesondere Beendigungsdatum, Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Urlaubsansprüche, Wettbewerbsverbot, Dienstwagen sowie die Herausgabe von Arbeitsmitteln.
8. Ist eine Aufhebungsvereinbarung für Arbeitgeber sinnvoll?
Für Arbeitgeber kann sie eine schnelle und rechtssichere Beendigung ermöglichen, ohne Kündigungsschutzprozess und lange Fristen. Voraussetzung ist eine saubere und faire Vertragsgestaltung.
9. Ist eine Aufhebungsvereinbarung für Arbeitnehmer sinnvoll?
Das hängt vom Einzelfall ab. Vorteile können Planungssicherheit und eine Abfindung sein. Nachteile sind insbesondere Sperrzeitrisiken und der Verlust des Kündigungsschutzes.