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Arbeitsrecht

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen wesentlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei arbeitsrechtlichen Konflikten.

Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung

Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere Kündigung und Kündigungsschutz, die Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, Einigungsstellen- und Beschlussverfahren sowie die arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Hinzu kommen Fragen des internationalen Arbeitsrechts und grenzüberschreitender Beschäftigungsverhältnisse.

Individualarbeitsrecht – Arbeitsvertrag, Vergütung, Kündigung und Beendigung

Im Individualarbeitsrecht beraten wir zu allen wesentlichen Fragen des Arbeitsverhältnisses.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie von Geschäftsführerverträgen.

Darüber hinaus beraten wir insbesondere zu:

  • Befristung und Teilzeit
  • Vergütung, Bonusregelungen und variablen Vergütungsmodellen
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Weisungsrecht und Versetzung
  • Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot

Bei Konflikten vertreten wir Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie bei Streitigkeiten über Vergütung, Beschäftigung und sonstige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Kollektivarbeitsrecht – Betriebsrat, Personalrat und Einigungsstelle

Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir insbesondere in Fragen der Betriebsverfassung, des Personalvertretungsrechts, des Tarifrechts und der Mitbestimmung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung, Verhandlung und Anwendung von Betriebsvereinbarungen sowie auf der Beratung zu Mitbestimmungsrechten von Betriebs- und Personalräten.

Dies betrifft insbesondere Regelungen zu:

  • Arbeitszeit und Vergütungssystemen
  • IT-Systemen und Datenschutz
  • mobilem Arbeiten
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Compliance

Bei Betriebsänderungen, insbesondere bei Umstrukturierungen, Standortverlagerungen und Personalabbaumaßnahmen, beraten und vertreten wir bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder Personalrat vertreten wir in Einigungsstellenverfahren, arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Sozialversicherungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - Entsendung

Unternehmen beraten wir auch bei der Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und selbständiger Tätigkeit, bei Fragen der Arbeitnehmerüberlassung sowie beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern.

Wir prüfen Vertrags- und Einsatzmodelle für freie Mitarbeiter, Subunternehmer und externe Dienstleister und begleiten Statusfeststellungsverfahren. Darüber hinaus beraten wir zu Fragen der Sozialversicherungspflicht, der Arbeitnehmerüberlassung, des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts sowie bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland.

Internationales Arbeitsrecht – grenzüberschreitende Beschäftigung

Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse werfen häufig Fragen zum anwendbaren Recht, zum Arbeitsort, zur Sozialversicherung und zur vertraglichen Gestaltung auf.

Wir beraten bei internationalen Beschäftigungsverhältnissen, bei Tätigkeiten aus dem Ausland oder im Ausland sowie bei Entsendungen und anderen grenzüberschreitenden Arbeitsmodellen.

Französischsprachige Mandanten können sich bei uns in französischer Sprache zu Fragen des deutschen Arbeitsrechts beraten lassen. Soweit ausländisches Arbeitsrecht betroffen ist, arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Kanzleien im jeweiligen Land zusammen.

Arbeitsgerichte

Wir vertreten Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.