Arbeitsrecht

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht.

Im individuellen Arbeitsrecht sind zu nennen:

  • die Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art, Geschäftsführerverträgen
  • die Klärung von arbeitsvertraglichen Einzelfragen zur Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub etc.
  • die Vertretung in Konfliktsituationen während des Arbeitsverhältnisses von der Einzelweisung über die Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Im kollektiven Arbeitsrecht sind zu nennen:

  • Verhandeln und Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen
  • Klärung von Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung
  • Vertretung in Streitigkeiten zwischen Arbeitgeberseite und Betriebsrat in Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren

Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen

Wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist auch die Beratung und Unterstützung bei Unternehmens- oder Betriebsumstrukturierungen, insbesondere auch das Verhandeln eines Interessenausgleichs und Sozialplans.

Sozialversicherungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - Entsendung

Wir beraten Unternehmen zu allen Fragen rund um die Themen Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung und Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter in Deutschland oder Versendung inländischer Mitarbeiter ins Ausland.

Arbeitsrecht International - Französisches Arbeitsrecht

Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kanzlei sind ein "Add-on" unserer Beratung auch arbeitsrechtliche Fragen mit spezifisch internationalem Bezug, insbesondere auch zum Französischen Arbeitsrecht. Hier arbeiten wir eng zusammen mit Kollegen einer Anwaltskanzlei aus Paris. Dies erfolgt häufig auch im Falle sog. Auslandsentsendungen.

 

Arbeitsgerichte

Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und auch vor dem Bundesarbeitsgericht.