Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.
Im Individualarbeitsrecht sind zu nennen
- die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art, Geschäftsführeranstellungsverträgen
- die Klärung arbeitsvertraglicher Einzelfragen zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub etc.
- die Vertretung in Konfliktsituationen während des Arbeitsverhältnisses von der Einzelweisung über die Abmahnung bis zur Kündigung.
Im kollektiven Arbeitsrecht sind zu nennen
- Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Klärung von Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
- Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Beschluss- und Einigungsstellenverfahren
Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist auch die Beratung und Unterstützung bei Unternehmens- oder Betriebsumstrukturierungen, insbesondere bei der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Sozialversicherungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - Entsendung
Wir beraten Unternehmen in allen Fragen der Scheinselbständigkeit, der Arbeitnehmerüberlassung und des Einsatzes ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland oder der Entsendung inländischer Arbeitnehmer ins Ausland.
Arbeitsrecht International - Französisches Arbeitsrecht
Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kanzlei sind arbeitsrechtliche Fragestellungen mit spezifisch internationalem Bezug, insbesondere auch des französischen Arbeitsrechts, ein "Add-on" unserer Beratung. Hier arbeiten wir eng mit Kollegen einer Pariser Kanzlei zusammen. Dies geschieht häufig auch im Rahmen von sog. Auslandsentsendungen.
Arbeitsgerichte
Wir vertreten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und auch dem Bundesarbeitsgericht.