Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Wir bieten umfassende, praxisorientierte Beratung und Unterstützung im Arbeitsrecht – sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht. Unser Ziel ist es, rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln und Ihre Rechte und Interessen in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses konsequent zu wahren und durchzusetzen.
Individualarbeitsrecht: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Arbeitsverhältnis
Im Bereich des Individualarbeitsrechts unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Fragestellungen:
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Wir erstellen, prüfen und optimieren Arbeitsverträge aller Art, einschließlich Geschäftsführeranstellungsverträgen, befristeten Arbeitsverträgen sowie Praktikumsverträgen.
Vertragsrechtliche Beratung rund um das Arbeitsverhältnis
Wir beraten Sie umfassend zu arbeitsvertraglichen Themen wie Befristung, Vergütung, Bonusregelungen, Arbeitszeit, Urlaub, Nebentätigkeit und zu den Grenzen und Möglichkeiten des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts.
Konfliktlösung im laufenden Arbeitsverhältnis
Bei Konflikten vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich – insbesondere im Zusammenhang mit Abmahnungen, Einzelweisungen im Rahmen des Direktionsrechts, Versetzungen sowie bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Kollektives Arbeitsrecht: Beratung für Arbeitgeber, Betriebsrat und öffentliche Arbeitgeber
Im kollektiven Arbeitsrecht bieten wir Ihnen fundierte, strategische und praxisnahe Beratung sowie entschlossene Vertretung. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Betriebsverfassung, Tarifrecht und betriebliche Mitbestimmung – sowohl präventiv als auch im Streitfall.
Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung
Wir verhandeln, erstellen und überprüfen Betriebsvereinbarungen und beraten zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dies umfasst insbesondere Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütungssystemen, IT-Systemen, mobilem Arbeiten, Gesundheitsschutz und Compliance.
Tarifrecht und Tarifverträge
Wir beraten zu Tarifverträgen, Tarifbindung, Tarifautonomie sowie zu Fragen im Zusammenhang mit Flächentarifverträgen und Haustarifverträgen.
Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Bei einer geplanten Betriebsänderung (z. B. Umstrukturierung, Stilllegung, Verlegung oder Personalabbau) begleiten wir Sie bei der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Betriebsrat.
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat / Personalrat
Wir vertreten Sie in Beschlussverfahren, vor der Einigungsstelle sowie in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Personalrat, etwa bei Streitigkeiten über Mitbestimmung, Mitwirkung oder Informationsrechte.
Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen
Ein weiterer zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Begleitung von Unternehmens- und Betriebsumstrukturierungen. Wir unterstützen Sie umfassend bei Betriebsänderungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes – etwa bei Personalabbau, Standortverlagerungen, Fusionen, Ausgliederungen oder Stilllegungen.
Dabei begleiten wir Sie insbesondere bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat oder Personalrat. Unser Fokus liegt darauf, Ihre unternehmerischen Handlungsspielräume zu wahren und zugleich eine rechtssichere, transparente und faire Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen sicherzustellen – sowohl im Hinblick auf arbeitsrechtliche Risiken als auch auf wirtschaftliche Folgen.
Sozialversicherungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - Entsendung
Wir bieten Unternehmen umfassende und fundierte Beratung zu rechtlich sensiblen Themen wie Scheinselbstständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und dem Einsatz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland sowie zur Entsendung inländischer Arbeitnehmer ins Ausland.
Wir prüfen und gestalten rechtssichere Einsatzmodelle für Freelancer, Subunternehmer und externe Dienstleister, begleiten Statusfeststellungsverfahren und beraten zu Fragen der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, des Entsenderechts, der Sozialversicherungspflicht sowie zu Compliance-Anforderungen im internationalen Personaleinsatz.
So unterstützen wir Sie dabei, rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden und Ihre Personalstrategie nachhaltig und rechtssicher umzusetzen.
Arbeitsrecht International - Französisches Arbeitsrecht
Dank unserer internationalen Ausrichtung sind wir auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit grenzüberschreitendem Bezug Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte im internationalen Arbeitsrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen, Entsendungen, lokalen Vertragsgestaltungen und Fragen des anwendbaren Rechts.
Besonders hervorzuheben ist unsere ausgewiesene Expertise im französischen Arbeitsrecht. In enger Zusammenarbeit mit einer renommierten Pariser Kanzlei entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte, rechtssichere Lösungen – etwa bei Auslandsentsendungen, internationalen Beschäftigungsmodellen und arbeitsrechtlichen Schnittstellen zwischen deutschem und französischem Recht.
Arbeitsgerichte
Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht – sowohl im Urteilsverfahren als auch im Beschlussverfahren. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Kündigungsschutzklagen, Abmahnungsstreitigkeiten, Befristungskontrollklagen, Beschlussverfahren und Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und unserer ausgeprägten Prozessführungskompetenz unterstützen wir Sie dabei, rechtliche Herausforderungen effizient, zielgerichtet und mit klarer Strategie zu meistern.
Kontaktieren Sie uns gern für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens – wir entwickeln eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung.