Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Ein Schwerpunkt liegt in der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Wir erstellen, überprüfen und optimieren Arbeitsverträge aller Art, sowie Geschäftsführerverträge.
Darüber hinaus beraten wir zu vertraglichen Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis, insbesondere zu:
• Befristung, Vergütung und Bonusregelungen
• Zielvereinbarungen und variablen Vergütungsmodellen
• Arbeitszeit, Urlaub und Nebentätigkeit
• Nebentätigkeiten und Direktionsrecht
Bei Konflikten vertreten wir Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, etwa bei Abmahnungen, Weisungen, Versetzungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Kollektives Arbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber sowie betriebliche Interessenvertretungen in allen Fragen der Betriebsverfassung, des Tarifrechts und der Mitbestimmung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Anwendung von Betriebsvereinbarungen. Wir begleiten deren Verhandlung, Erstellung und rechtliche Prüfung und beraten zu Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Dies betrifft insbesondere Regelungen zu:
• Arbeitszeit und Vergütungssystemen
• IT-Systemen und Datenschutz
• mobilem Arbeiten
• Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Compliance
Bei geplanten Betriebsänderungen, etwa bei Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Personalabbaumaßnahmen, unterstützen wir bei der Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan.
Zudem vertreten wir Mandanten bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder Personalrat, insbesondere in Einigungsstellenverfahren, Beschlussverfahren und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Sozialversicherungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - Entsendung
Wir bieten Unternehmen umfassende und fundierte Beratung zu rechtlich sensiblen Themen wie Scheinselbstständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und dem Einsatz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland sowie zur Entsendung inländischer Arbeitnehmer ins Ausland.
Wir prüfen und gestalten rechtssichere Einsatzmodelle für Freelancer, Subunternehmer und externe Dienstleister, begleiten Statusfeststellungsverfahren und beraten zu Fragen der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, des Entsenderechts, der Sozialversicherungspflicht sowie zu Compliance-Anforderungen im internationalen Personaleinsatz.
So unterstützen wir Sie dabei, rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden und Ihre Personalstrategie nachhaltig und rechtssicher umzusetzen.
Arbeitsrecht International - Französisches Arbeitsrecht
Dank unserer internationalen Ausrichtung sind wir auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit grenzüberschreitendem Bezug Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte im internationalen Arbeitsrecht, insbesondere bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen, Entsendungen, lokalen Vertragsgestaltungen und Fragen des anwendbaren Rechts.
Besonders hervorzuheben ist unsere ausgewiesene Expertise im französischen Arbeitsrecht. In enger Zusammenarbeit mit einer renommierten Pariser Kanzlei entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte, rechtssichere Lösungen – etwa bei Auslandsentsendungen, internationalen Beschäftigungsmodellen und arbeitsrechtlichen Schnittstellen zwischen deutschem und französischem Recht.
Arbeitsgerichte
Auf Grundlage langjähriger Erfahrung vertreten wir Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.