Steuerrecht
Im Bereich des Steuerrechts arbeitet Dr. Schröder eng und vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater zusammen und fokussiert bei der Beratung auf die größeren steuerrechtlichen Problemfelder: Umstrukturierung ohne Aufdeckung stiller Reserven, Vermeidung des gewerblichen Grundstückshandels, Betriebs-aufspaltung, Mitunternehmerschaften, optimierter Unternehmenskauf und -verkauf (ggfs. mit Immobilien), Unternehmensfinanzierung, Vermeidung des Untergangs von Verlustvorträgen, Organschaften, Holdings, Stiftungen sowie in erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten (Nutzung von Steuerbefreiungen). Soweit erforderlich, bringen wir hierbei unser arbeitsrechtliches und gesellschaftsrechtliches Knowhow ein; siehe Arbeitsrecht bzw. Handels- und Gesellschaftsrecht.