Steuerrecht
Wir beraten in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts, insbesondere bei steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmen, Gesellschaften, Umstrukturierungen und Vermögensnachfolge.
Steuerliche Fragen stehen dabei häufig nicht isoliert, sondern sind eng mit gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Unternehmensentscheidungen und der langfristigen Vermögensplanung verbunden. Entscheidend ist deshalb, steuerliche Folgen frühzeitig in die rechtliche Gestaltung einzubeziehen.
Steuerrechtliche Gestaltung von Unternehmen und Gesellschaften
Bereits bei der Wahl und Ausgestaltung einer Unternehmensstruktur können erhebliche steuerliche Unterschiede entstehen.
Wir beraten insbesondere bei der steuerlichen Gestaltung von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Beteiligungsstrukturen sowie bei der Anpassung bestehender Unternehmensstrukturen.
Dabei können unter anderem Fragen zur Besteuerung laufender Erträge, zur Ausschüttung von Gewinnen, zur Finanzierung oder zur Übertragung von Beteiligungen eine Rolle spielen.
Umstrukturierungen
Unternehmen verändern sich. Gesellschaften werden zusammengeführt, Geschäftsbereiche getrennt, Beteiligungsstrukturen angepasst oder neue Holdingstrukturen geschaffen.
Solche Maßnahmen können steuerliche Folgen auslösen, insbesondere wenn stille Reserven aufgedeckt werden.
Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt deshalb auf der steuerlichen Begleitung von Umstrukturierungen und der Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umgestaltung steuerneutral oder steuerbegünstigt umgesetzt werden kann.
Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung müssen hierbei von Beginn an aufeinander abgestimmt werden.
Stille Reserven
Stille Reserven entstehen, wenn der tatsächliche wirtschaftliche Wert eines Wirtschaftsguts oder Unternehmens über seinem steuerlichen Buchwert liegt.
Bei Veräußerungen, Übertragungen oder Umstrukturierungen können solche stillen Reserven aufgedeckt und damit steuerpflichtig werden.
Bei Unternehmensgestaltungen ist deshalb regelmäßig zu prüfen, ob stille Reserven vorhanden sind, durch welche Maßnahmen sie aufgedeckt werden könnten und ob gesetzliche Möglichkeiten bestehen, ihre Besteuerung zu vermeiden oder aufzuschieben.
Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung kann entstehen, wenn ein Unternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen – beispielsweise ein Grundstück – von einem rechtlich getrennten Unternehmen oder von einem Gesellschafter nutzt und gleichzeitig personelle Verflechtungen bestehen.
Die steuerlichen Folgen können erheblich sein. Dies gilt nicht nur bei der Entstehung einer Betriebsaufspaltung, sondern insbesondere auch bei ihrer unbeabsichtigten Beendigung.
Änderungen bei Beteiligungsverhältnissen, Vermögensübertragungen oder Nachfolgeregelungen sollten deshalb daraufhin geprüft werden, ob sie Auswirkungen auf eine bestehende Betriebsaufspaltung haben.
Mitunternehmerschaften
Bei Personengesellschaften können die Gesellschafter steuerlich als Mitunternehmer behandelt werden.
Dies betrifft insbesondere Gesellschaften wie die OHG, KG oder GmbH & Co. KG.
Steuerliche Fragen können sich hierbei unter anderem bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur, bei Einlagen und Entnahmen, bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder bei der Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen stellen.
Gerade bei Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen ist eine frühzeitige steuerliche Prüfung sinnvoll.
Holdingstrukturen
Holdingstrukturen können aus gesellschaftsrechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Gründen sinnvoll sein.
Sie können beispielsweise dazu dienen, Beteiligungen zu bündeln, unterschiedliche Geschäftsbereiche voneinander zu trennen, Unternehmensgruppen zu strukturieren oder eine spätere Unternehmensnachfolge vorzubereiten.
Ob eine Holdingstruktur im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von den wirtschaftlichen Zielen, der bestehenden Unternehmensstruktur und den steuerlichen Folgen ab.
Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen spielt die steuerliche Strukturierung eine zentrale Rolle.
Von erheblicher Bedeutung ist insbesondere, ob Gesellschaftsanteile erworben werden oder einzelne Wirtschaftsgüter beziehungsweise Unternehmensteile übertragen werden.
Auch Kaufpreisstruktur, Finanzierung, vorhandene Verlustvorträge und bestehende Gesellschaftsstrukturen können steuerliche Auswirkungen haben.
Die steuerliche Gestaltung sollte deshalb bereits in einer frühen Phase der Transaktion mit der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung abgestimmt werden.
Steuerliche Verlustvorträge
Steuerliche Verlustvorträge können einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen.
Bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur, bei Umwandlungen oder Unternehmenskäufen ist deshalb zu prüfen, ob vorhandene Verlustvorträge erhalten bleiben oder durch die geplante Gestaltung ganz oder teilweise gefährdet werden.
Dieser Gesichtspunkt sollte frühzeitig berücksichtigt werden, bevor gesellschaftsrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Finanzierung von Unternehmen
Auch die Finanzierung eines Unternehmens kann unterschiedliche steuerliche Folgen haben.
Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen und sonstigen Finanzierungsformen.
Bei Unternehmensgruppen können daneben Finanzierungen zwischen verbundenen Gesellschaften, Zinszahlungen und die steuerliche Anerkennung von Finanzierungsstrukturen eine Rolle spielen.
Die steuerliche Behandlung sollte mit den wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Zielen der Finanzierung abgestimmt werden.
Unternehmensnachfolge
Die Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation erfordert regelmäßig eine langfristige Planung.
Neben gesellschaftsrechtlichen Fragen spielen insbesondere Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie ertragsteuerliche Folgen eine zentrale Rolle.
Zu prüfen ist unter anderem, ob Unternehmensvermögen schrittweise oder zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragen werden soll, welche Beteiligungsstruktur künftig bestehen soll und welche steuerlichen Begünstigungen in Betracht kommen.
Eine frühzeitige Gestaltung kann zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaften und Schenkungen können erhebliche steuerliche Belastungen auslösen.
Bei der Planung einer Vermögensnachfolge sind insbesondere Freibeträge, Bewertungsfragen, die Art des übertragenen Vermögens und mögliche steuerliche Begünstigungen zu berücksichtigen.
Besondere Anforderungen gelten bei der Übertragung von Betriebsvermögen und Unternehmensbeteiligungen.
Neben der steuerlichen Belastung sollte dabei stets berücksichtigt werden, welche wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Folgen die Übertragung für den Übergeber und die nachfolgende Generation hat.
Stiftungen
Stiftungen können ein Instrument zur langfristigen Bündelung und Sicherung von Vermögen sein.
Sie kommen insbesondere bei größeren Vermögen, Unternehmensnachfolgen oder dem Wunsch nach einer langfristigen Zweckbindung von Vermögen in Betracht.
Bei der Errichtung und Gestaltung einer Stiftung sind neben stiftungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen auch die steuerlichen Auswirkungen zu prüfen.
Verbindung von Steuer- und Gesellschaftsrecht
Viele steuerliche Gestaltungen lassen sich nicht sinnvoll isoliert betrachten.
Eine Umstrukturierung kann gesellschaftsrechtliche Beschlüsse und Verträge erfordern. Eine Unternehmensnachfolge kann Änderungen der Beteiligungsverhältnisse notwendig machen. Eine Holdingstruktur muss gesellschaftsrechtlich errichtet und steuerlich sinnvoll ausgestaltet werden.
Soweit erforderlich, beziehen wir deshalb gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen in die steuerrechtliche Beratung ein.
Sie haben Fragen zu steuerlichen Gestaltungen, Umstrukturierungen oder zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge? Sprechen Sie uns an.
Jetzt Kontakt aufnehmenHäufige Fragen zum Steuerrecht
Wann sollte eine Umstrukturierung steuerlich geprüft werden?
Die steuerliche Prüfung sollte möglichst vor der Umsetzung erfolgen. Sind Verträge bereits geschlossen, Beteiligungen übertragen oder gesellschaftsrechtliche Maßnahmen vollzogen, lassen sich steuerliche Folgen häufig nur noch eingeschränkt beeinflussen.
Was bedeutet die Aufdeckung stiller Reserven?
Werden Wirtschaftsgüter oder Unternehmensbeteiligungen übertragen oder veräußert, kann die Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert steuerpflichtig werden. Diese Differenz wird als stille Reserve bezeichnet.
Können Unternehmen steuerneutral umstrukturiert werden?
Das Steuerrecht sieht für bestimmte Umstrukturierungen Möglichkeiten vor, Buchwerte fortzuführen und eine sofortige Besteuerung stiller Reserven zu vermeiden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Gestaltung ab.
Was ist eine Betriebsaufspaltung?
Eine Betriebsaufspaltung kann vorliegen, wenn ein Unternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage von einem anderen Rechtsträger oder einem Gesellschafter nutzt und zwischen beiden Unternehmen eine personelle Verflechtung besteht.
Warum kann die Beendigung einer Betriebsaufspaltung problematisch sein?
Die unbeabsichtigte Beendigung einer Betriebsaufspaltung kann dazu führen, dass stille Reserven aufgedeckt und steuerpflichtig werden. Veränderungen der Beteiligungs- oder Eigentumsverhältnisse sollten deshalb vorher geprüft werden.
Was ist eine Mitunternehmerschaft?
Eine Mitunternehmerschaft liegt typischerweise bei Personengesellschaften vor, deren Gesellschafter steuerlich als Mitunternehmer behandelt werden. Daraus ergeben sich besondere Regelungen für Einkünfte, Vermögen und Beteiligungsänderungen.
Wann kann eine Holdingstruktur sinnvoll sein?
Eine Holdingstruktur kann insbesondere bei mehreren Unternehmensbeteiligungen, bei der Trennung verschiedener Geschäftsbereiche, bei Unternehmenskäufen oder im Rahmen einer Nachfolgeplanung sinnvoll sein. Ob daraus steuerliche Vorteile entstehen, hängt vom Einzelfall ab.
Welche steuerlichen Fragen stellen sich beim Unternehmenskauf?
Von Bedeutung sind insbesondere die Struktur des Erwerbs, die Behandlung des Kaufpreises, mögliche Verlustvorträge, die Finanzierung und die Besteuerung eines späteren Veräußerungsgewinns.
Können steuerliche Verlustvorträge bei einem Gesellschafterwechsel verloren gehen?
Änderungen der Beteiligungsverhältnisse können Auswirkungen auf steuerliche Verlustvorträge haben. Vor Anteilsübertragungen oder Umstrukturierungen sollte deshalb geprüft werden, ob bestehende Verlustvorträge gefährdet sind.
Was ist bei der Unternehmensnachfolge steuerlich zu beachten?
Zu prüfen sind insbesondere Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Bewertung des Unternehmens, mögliche Begünstigungen für Betriebsvermögen und die ertragsteuerlichen Folgen der gewählten Übertragungsstruktur.
Ist eine Schenkung zu Lebzeiten steuerlich günstiger als eine Vererbung?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Schenkungen können den Vorteil haben, dass Freibeträge unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach genutzt und Übertragungen schrittweise gestaltet werden können. Maßgeblich sind jedoch Vermögen, Familienverhältnisse und die langfristige Planung.
Wann ist eine Stiftung sinnvoll?
Eine Stiftung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn Vermögen langfristig gebunden, eine Unternehmensnachfolge strukturiert oder bestimmte familiäre oder gemeinnützige Ziele dauerhaft verfolgt werden sollen. Steuerliche und rechtliche Folgen sollten gemeinsam geprüft werden.
Beratung im Steuerrecht
arcum RECHTSANWÄLTE berät Unternehmen, Gesellschafter und Privatpersonen in ausgewählten Bereichen des Steuerrechts. Schwerpunkte liegen bei unternehmerischen Gestaltungen, Umstrukturierungen, Holding- und Beteiligungsstrukturen sowie bei Unternehmens- und Vermögensnachfolgen.
Steuerrechtliche Fragestellungen werden dabei, soweit erforderlich, mit gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten verbunden.