Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechts arbeitet Dr. Schröder eng und vertrauensvoll mit Ihrem Steuerberater zusammen. Der Schwerpunkt der Beratung liegt auf komplexen und wirtschaftlich bedeutsamen steuerrechtlichen Problemfeldern, insbesondere bei Umstrukturierungen ohne Aufdeckung stiller Reserven, der Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels, der steuerlichen Behandlung von Betriebsaufspaltungen und Mitunternehmerschaften sowie bei der steueroptimierten Gestaltung von Unternehmenskäufen und -verkäufen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Immobilienvermögen. Darüber hinaus beraten wir zu Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Vermeidung des Untergangs von Verlustvorträgen, zu Organschaften, Holding-Strukturen und Stiftungsmodellen sowie zu erbschaft- und schenkungsteuerlichen Themen unter besonderer Berücksichtigung gesetzlicher Steuerbefreiungen und Verschonungsregelungen.

Soweit erforderlich, bringen wir hierbei ergänzend unser arbeitsrechtliches und gesellschaftsrechtliches Know-how ein, um ganzheitliche und rechtssichere Lösungen zu entwickeln (siehe Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht).