Internationales Wirtschaftsrecht
Wir beraten bei der Verhandlung, Gestaltung und Optimierung von Verträgen mit internationalem Bezug. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem internationalen Warenkaufrecht , insbesondere dem (UN-Kaufrecht / CISG), sowie auf grenzüberschreitenden Vertriebsverträgen. Dazu gehören unter anderem Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Lizenz- und Rahmenverträge.
Darüber hinaus vertreten wir Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen von internationalen Schiedsverfahren und anderen Formen der internationalen Streitbeilegung.
Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zum Thema "Verhandeln zwischen Kulturen: Deutschland trifft Frankreich", den Sie unter diesem Link aufrufen können.
Bei grenzüberschreitenden Mandaten arbeiten wir bei Bedarf eng mit ausgewählten, spezialisierten Anwaltskanzleien im Ausland zusammen, um eine effiziente, koordinierte und rechtssichere Interessenwahrnehmung sicherzustellen.
Weitere Leistungen im Internationales Wirtschaftsrecht
Internationale Wirtschaftsverträge enthalten häufig Schiedsvereinbarungen. Wir beraten bei der Gestaltung und Prüfung solcher Klauseln und vertreten Unternehmen in internationalen Schiedsverfahren – von der Einleitung des Verfahrens bis zur Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs.
Bei internationalen Warenkäufen gilt häufig nicht das nationale Kaufrecht, sondern das UN-Kaufrecht (CISG). Wir beraten Unternehmen zu Vertragsgestaltung, Leistungsstörungen und Gewährleistungsfragen und vertreten sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus internationalen Kaufverträgen.