Beschlussverfahren
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren dient der Klärung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie weiteren betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligten. Es betrifft insbesondere Fragen der Mitbestimmung, der Beteiligungsrechte und der Auslegung von Betriebsvereinbarungen.
Im Unterschied zum Urteilsverfahren steht im Beschlussverfahren nicht die Durchsetzung individueller Ansprüche, sondern die rechtliche Klärung kollektiver Rechtspositionen im Vordergrund. Die Verfahren sind häufig rechtlich und taktisch anspruchsvoll und haben erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Zusammenarbeit.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher regelmäßig sinnvoll, um Verfahrensrisiken zu minimieren und tragfähige Lösungen zu erreichen.
Bei Fragen zum Beschlussverfahren und zu betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Jetzt Kontakt aufnehmenHäufige Fragen zum Beschlussverfahren:
Was ist ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren?
Das Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht zur Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Wann wird ein Beschlussverfahren geführt?
Es wird insbesondere bei Streitigkeiten über Mitbestimmungsrechte, Beteiligungspflichten, Betriebsvereinbarungen oder die Tätigkeit des Betriebsrats geführt.
Wer kann ein Beschlussverfahren einleiten?
Antragsberechtigt sind vor allem Arbeitgeber, Betriebsrat, einzelne Betriebsratsmitglieder und im Einzelfall auch Gewerkschaften.
Worin liegt der Unterschied zum Urteilsverfahren?
Im Beschlussverfahren geht es um kollektive Rechtsfragen, im Urteilsverfahren um individuelle Ansprüche einzelner Arbeitnehmer.
Wie grenzt sich das Beschlussverfahren vom Einigungsstellenverfahren ab?
Das Beschlussverfahren dient der gerichtlichen Klärung rechtlicher Streitfragen. Die Einigungsstelle ist hingegen ein innerbetriebliches Schlichtungsorgan, das bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eine verbindliche Regelung herbeiführen soll.
Ist im Beschlussverfahren ein Anwalt erforderlich?
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aufgrund der rechtlichen Komplexität jedoch regelmäßig zu empfehlen.
Wie läuft ein Beschlussverfahren ab?
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Arbeitsgericht und umfasst in der Regel mehrere Verfahrensstufen bis hin zur Entscheidung durch Beschluss.
Wie lange dauert ein Beschlussverfahren?
Die Dauer hängt vom Streitgegenstand, der Instanz und der Komplexität des Falls ab und kann mehrere Monate betragen.