Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen wesentlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei arbeitsrechtlichen Konflikten.
Schwerpunkte unserer arbeitsrechtlichen Beratung
Zu unseren Schwerpunkten gehören insbesondere Kündigung und Kündigungsschutz, die Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, das Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht, Einigungsstellen- und Beschlussverfahren sowie die arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Hinzu kommen Fragen des internationalen Arbeitsrechts und grenzüberschreitender Beschäftigungsverhältnisse.
Individualarbeitsrecht – Arbeitsvertrag, Vergütung, Kündigung und Beendigung
Im Individualarbeitsrecht beraten wir zu allen wesentlichen Fragen des Arbeitsverhältnisses.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie von Geschäftsführerverträgen.
Darüber hinaus beraten wir insbesondere zu:
- Befristung und Teilzeit
- Vergütung, Bonusregelungen und variablen Vergütungsmodellen
- Arbeitszeit und Urlaub
- Weisungsrecht und Versetzung
- Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot
Bei Konflikten vertreten wir Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie bei Streitigkeiten über Vergütung, Beschäftigung und sonstige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Kollektivarbeitsrecht – Betriebsrat, Personalrat und Einigungsstelle
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir insbesondere in Fragen der Betriebsverfassung, des Personalvertretungsrechts, des Tarifrechts und der Mitbestimmung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung, Verhandlung und Anwendung von Betriebsvereinbarungen sowie auf der Beratung zu Mitbestimmungsrechten von Betriebs- und Personalräten.
Dies betrifft insbesondere Regelungen zu:
- Arbeitszeit und Vergütungssystemen
- IT-Systemen und Datenschutz
- mobilem Arbeiten
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Compliance
Bei Betriebsänderungen, insbesondere bei Umstrukturierungen, Standortverlagerungen und Personalabbaumaßnahmen, beraten und vertreten wir bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan.
Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder Personalrat vertreten wir in Einigungsstellenverfahren, arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und sonstigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Internationales Arbeitsrecht – grenzüberschreitende Beschäftigung
Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse werfen häufig Fragen zum anwendbaren Recht, zum Arbeitsort, zur Sozialversicherung und zur vertraglichen Gestaltung auf.
Wir beraten bei internationalen Beschäftigungsverhältnissen, bei Tätigkeiten aus dem Ausland oder im Ausland sowie bei Entsendungen und anderen grenzüberschreitenden Arbeitsmodellen.
Französischsprachige Mandanten können sich bei uns in französischer Sprache zu Fragen des deutschen Arbeitsrechts beraten lassen. Soweit ausländisches Arbeitsrecht betroffen ist, arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Kanzleien im jeweiligen Land zusammen.
Sozialversicherungspflicht - Arbeitnehmerüberlassung - Entsendung
Unternehmen beraten wir auch bei der Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen und selbständiger Tätigkeit, bei Fragen der Arbeitnehmerüberlassung sowie beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern.
Wir prüfen Vertrags- und Einsatzmodelle für freie Mitarbeiter, Subunternehmer und externe Dienstleister und begleiten Statusfeststellungsverfahren. Darüber hinaus beraten wir zu Fragen der Sozialversicherungspflicht, der Arbeitnehmerüberlassung, des Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrechts sowie bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und beim Einsatz ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland.
Arbeitsgerichte
Wir vertreten Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie in Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.
Weitere Leistungen im Arbeitsrecht
Ein guter Arbeitsvertrag schafft Klarheit über Rechte und Pflichten und vermeidet spätere Konflikte. Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge und beraten zu einzelnen Vertragsbedingungen – von Vergütung und Arbeitszeit bis zu Befristung, Versetzung und Nebentätigkeit.
Geschäftsführerverträge verbinden dienstvertragliche und gesellschaftsrechtliche Fragen. Wir gestalten und prüfen Verträge insbesondere zu Aufgaben und Zuständigkeiten, Vergütung, Haftung, Wettbewerbsverboten sowie zum Zusammenspiel von Abberufung und Vertragsbeendigung.
Variable Vergütung hängt häufig davon ab, ob Ziele rechtzeitig und wirksam vereinbart oder vorgegeben wurden. Wir beraten bei der Gestaltung und Prüfung von Zielvereinbarungen und bei Streit über Zielerreichung und Vergütungsansprüche.
Eine Kündigung beendet nicht einfach nur ein Arbeitsverhältnis. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer stellen sich Fragen nach Kündigungsgrund, Fristen, Verfahren und den wirtschaftlichen Folgen. Wir beraten und vertreten bei Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren.
Nicht jedes Arbeitsverhältnis muss durch Kündigung enden. Eine Aufhebungsvereinbarung kann eine einvernehmliche Lösung ermöglichen, vorausgesetzt, Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und weitere Folgen sind klar geregelt.
Eine Abmahnung kann Vorstufe einer Kündigung sein und weitreichende Folgen haben. Wir prüfen, ob eine Abmahnung berechtigt ist, beraten zum richtigen Umgang damit.
Betriebsvereinbarungen gestalten verbindlich die Arbeitsbedingungen im Betrieb. Wir beraten Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen bei ihrer Verhandlung, Gestaltung und Anwendung, etwa zu Arbeitszeit, Vergütungssystemen, IT, Datenschutz oder mobilem Arbeiten.
Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht einigen, kann die Einigungsstelle den Konflikt lösen. Wir begleiten Einigungsstellenverfahren von der Vorbereitung und Verhandlung bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder einem Einigungsstellenspruch.
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden häufig nicht im normalen Klageverfahren, sondern im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden. Wir vertreten Arbeitgeber und Interessenvertretungen bei betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten.
Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Personalabbau lösen regelmäßig Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus. Wir begleiten die Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und unterstützen dabei, betriebliche Veränderungen rechtssicher umzusetzen.
Werden Mitarbeiter grenzüberschreitend eingesetzt, müssen Arbeitsvertrag, anwendbares Recht, Sozialversicherung, Aufenthaltsrecht und weitere Rahmenbedingungen zusammenspielen. Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Entsendungen und internationalen Beschäftigungsmodellen.