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Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmen und Unternehmer in wesentlichen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Im Handelsrecht liegt ein Schwerpunkt im Vertriebsrecht, insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und sonstigen Vertriebsverträgen. Darüber hinaus beraten wir im internationalen Warenkauf und bei weiteren wirtschaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen.

Im Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmen von der Gründung und Wahl der Rechtsform über Veränderungen der Kapital- und Gesellschafterstruktur bis zu Satzungsänderungen, Umwandlungen sowie Unternehmenskäufen und -verkäufen.

Wir beraten außerdem bei der Gestaltung von Familienholdings, bei Gesellschafterversammlungen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten und vertreten unsere Mandanten dabei außergerichtlich und gerichtlich.

Soweit gesellschaftsrechtliche Fragestellungen arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Bezüge aufweisen, beziehen wir diese in die Beratung ein.