Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Handelsrechts liegen unsere Schwerpunkte im Vertriebsrecht, hier insbesondere hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung von Vertriebsstrukturen (Handelsvertreter, Vertragshändler), und im Recht des internationalen Warenkaufs.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts unterstützen wir Sie in allen Phasen, die ein Unternehmen durchlaufen kann, bei der Gründung und der optimalen Wahl der richtigen Rechtsform, bei Änderungen in der Kapital- oder Gesellschafterstruktur, bei Satzungsänderungen, bei Umwandlungsvorgängen sowie bei Unternehmenskäufen und -verkäufen.
Des Weiteren beraten wir Sie im Zusammenhang mit Familienholdings und betreuen Sie bei der Durchführung kontroverser Gesellschafterversammlungen sowie bei Gesellschafterstreitigkeiten, außergerichtlich und gerichtlich. Soweit erforderlich, bringen wir hierbei unser arbeitsrechtliches und steuerrechtliches Knowhow ein; siehe Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht.