arcum RECHTSANWÄLTE
arcum RECHTSANWÄLTE sind Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft auf dem Gebiet des deutschen Zivilrechts, des französischen Rechts und des internationalen Wirtschaftsrechts.
Der Name „arcum“ (lat. = Bogen) ist auch Programm. Wir arbeiten sowohl im deutschen Recht als auch im französischen Recht, spannen den Bogen aber auch zu anderen Rechtsordnungen.
Sie können uns persönlich unter der Rubrik "Rechtsanwälte" kennenlernen. Unsere Kompetenzfelder stellen wir Ihnen unter der Rubrik "Rechtsgebiete" dar.
Wichtiger Hinweis:
Wir Rechtsanwälte treten unter der Marke "arcum RECHTSANWÄLTE" auf. Wir sind aber nicht gesellschaftsrechtlich (insbesondere nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts) miteinander verbunden, sondern nur in Bürogemeinschaft, jeweils selbständig als Einzelanwalt (Einzelunternehmer) und alleinverantwortlich tätig.
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Aspekten sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Bei Bedarf beraten wir Sie auch zum Französischen Arbeitsrecht.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Handelsrecht beraten und unterstützen wir Sie u. a. bei vertriebsrechtlichen Fragen, im Gesellschaftsrecht bei Unternehmensgründungen, Anteilübertragungen oder Unternehmensumwandlungen.
Steuerrecht
Im Steuerrecht berät und unterstützt Sie Dr. Schröder u.a. im Zusammenhang mit der Vermeidung zur Aufdeckung stiller Reserven sowie in erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten.
Wettbewerbs- und Markenrecht
Sie haben Probleme mit Mitbewerbern, die wegen unlauterer Praktiken Ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen? Oder sind Sie selbst mit dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs konfrontiert?
Französisches Recht
Herr Benoît Laurin berät und unterstützt Sie im französischen Recht, insbesondere im französischen Handels- und Gesellschaftsrecht, im Kartellrecht und im französischen Arbeitsrecht.
Internationales Wirtschaftsrecht
Wegen der internationalen Ausrichtung unserer Kanzlei, unterstützen wir Sie auch in Fragen des Internationalen Wirtschaftsrechts - Ausarbeitung von Verträgen sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen.