Abmahnung München

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Die Abmahnung weist auf eine konkrete Pflichtverletzung hin und verbindet dies mit der Warnung, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen können.

Für Arbeitgeber ist sie ein wichtiges Instrument, um auf steuerbares Fehlverhalten zu reagieren. Für Arbeitnehmer kann sie wegen ihrer Bedeutung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung erhebliche Folgen haben.

Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung

Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten so konkret beschreiben, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, welche Pflichtverletzung ihm vorgeworfen wird. Außerdem muss deutlich werden, dass bei einer Wiederholung mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss.

Pauschale oder unzutreffende Vorwürfe führen dazu, dass die Abmahnung nicht ordnungsgemäß oder nicht berechtigt ist. Das wiederum kann dazu führen, dass eine später ausgesprochene Kündigung wegen eines erneuten einschlägigen Fehlverhaltens unwirksam ist.

Abmahnung und Kündigung

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist regelmäßig eine Abmahnung erforderlich. Sie soll dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern.

Ausnahmsweise ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn das Fehlverhalten derart schwerwiegend ist, dass selbst der Gekündigte von der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgehen muss oder – im Vertrauensbereich - eine Wiederherstellung des verloren gegangenen Vertrauens nicht erwartet werden kann.

Reaktionsmöglichkeiten

Arbeitnehmer können prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte besteht. Daneben kann eine Gegendarstellung zur Personalakte gegeben werden.

Arbeitgeber sollten vor Ausspruch einer Abmahnung prüfen, ob der zugrunde liegende Sachverhalt ausreichend geklärt ist und ob die Pflichtverletzung konkret und zutreffend beschrieben werden kann.

 

Sie haben eine Abmahnung erhalten und sind sich nicht sicher, wie Sie damit umgehen sollen? Dann rufen Sie uns an.

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Häufige Fragen zur Abmahnung im Arbeitsrecht

Nein. In vielen Fällen ist eine Abmahnung erforderlich. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann sie jedoch entbehrlich sein.

Dafür gibt es keine feste Zahl. Entscheidend sind Art und Schwere der Pflichtverletzung sowie die Umstände des Einzelfalls.

Nein. Auch eine mündliche Abmahnung kann rechtlich wirksam sein. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Abmahnung regelmäßig sinnvoll.

Eine allgemeine gesetzliche Ausschlussfrist gibt es nicht. Dennoch sollte eine Abmahnung grundsätzlich zeitnah ausgesprochen werden.

Der Ausspruch einer Abmahnung unterliegt grundsätzlich nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.

Je nach Tarifvertrag oder Personalvertretungsrecht können besondere Anhörungs- oder Beteiligungsrechte bestehen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zur Abmahnung im Arbeitsverhältnis finden Sie in unserem vertiefenden Themenbeitrag.

Zum Themenbeitrag Abmahnung