Kündigung und Kündigungsschutz
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist rechtlich an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Dabei kommt es insbesondere auf die Art der Kündigung, den Kündigungsgrund, die Einhaltung von Fristen und Formalien sowie auf die Anwendbarkeit besonderer Schutzvorschriften an.
Wir beraten und vertreten bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie bei Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung sind insbesondere die maßgeblichen Kündigungsfristen und die gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Voraussetzungen zu beachten.
Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Zusätzlich gelten besondere Anforderungen an die Interessenabwägung und an die Einhaltung der gesetzlichen Erklärungsfrist.
Kündigungsschutz
Ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss, hängt insbesondere von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab. Daneben können besondere Kündigungsschutzvorschriften eingreifen, etwa bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit oder bei Mitgliedern betrieblicher Interessenvertretungen.
Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung
Bei betriebsbedingten Kündigungen stehen insbesondere der Wegfall des Beschäftigungsbedarfs, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und die Sozialauswahl im Mittelpunkt.
Personenbedingte Kündigungen betreffen Umstände in der Person des Arbeitnehmers, die einer weiteren Beschäftigung entgegenstehen können.
Verhaltensbedingte Kündigungen setzen regelmäßig eine erhebliche Pflichtverletzung voraus. Häufig ist zuvor eine Abmahnung erforderlich.
Kündigungsschutzklage – Frist, Ziel und Ablauf
Gegen eine Kündigung kann Kündigungsschutzklage erhoben werden. Dabei ist grundsätzlich die gesetzliche Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung zu beachten.Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich rechtswirksam; das Arbeitsverhältnis ist beendet.
Im Kündigungsschutzverfahren wird geprüft, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat. Je nach Sachverhalt können daneben weitere Ansprüche oder Fragen eine Rolle spielen, etwa Weiterbeschäftigung, Vergütung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vergleich.
Bekomme ich bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Nein. Eine Eine Kündigung führt grundsätzlich nicht automatisch zu einem Anspruch auf Abfindung. Im Kündigungsschutzverfahren geht es zunächst darum, ob die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer vergleichsweisen Einigung oder aus besonderen gesetzlichen Konstellationen ergeben.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zu Kündigung und Kündigungsschutz finden Sie in unserem vertiefenden Themenbeitrag.
Zum Themenbeitrag Kündigung und Kündigungsschutz
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Häufige Fragen zur Kündigung
Welche Frist gilt für eine Kündigung?
Die maßgebliche Kündigungsfrist kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergeben. Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt deshalb von den jeweiligen Vertragsgrundlagen ab.
Muss vor jeder Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden?
Nein. Ob eine Abmahnung erforderlich ist, hängt insbesondere von der Art und Schwere der Pflichtverletzung ab. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist sie häufig Voraussetzung.
Kann eine Kündigung auch mündlich erklärt werden?
Nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Welche Bedeutung hat der Sonderkündigungsschutz?
Für bestimmte Personengruppen bestehen zusätzliche gesetzliche Schutzvorschriften. Je nach Fall kann vor Ausspruch der Kündigung etwa die Zustimmung einer Behörde erforderlich sein.
Was geschieht nach einer Kündigungsschutzklage?
Das Arbeitsgericht prüft die Wirksamkeit der Kündigung. Viele Verfahren enden durch Urteil oder durch eine vergleichsweise Regelung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und weitere Ansprüche.
Wann sollte rechtlicher Rat eingeholt werden?
Bei Kündigungen ist eine frühzeitige Prüfung sinnvoll, insbesondere wegen laufender Fristen und möglicher Folgen für weitere Ansprüche.