25.10.2026
Bundesarbeitsgericht verwirft Beschwerde wegen „halluzinierter“ Gerichtsentscheidungen
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. September 2026, Az. 2 AZN 339/26
Künstliche Intelligenz kann die juristische Arbeit erheblich erleichtern. Sie birgt aber auch Risiken. Insbesondere können KI-Systeme Gerichtsentscheidungen erfinden oder tatsächlich existierenden Urteilen Aussagen zuschreiben, die darin nicht enthalten sind. Dass solche Fehler weitreichende prozessuale Folgen haben können, zeigt ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts.
Der Fall
Eine Arbeitnehmerin hatte gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Die von ihrem Rechtsanwalt elektronisch eingereichte Beschwerdebegründung enthielt zahlreiche Verweise auf höchstrichterliche Entscheidungen.
Bei näherer Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass mehrere dieser Entscheidungen überhaupt nicht existierten. Andere Entscheidungen waren zwar tatsächlich ergangen, ihnen wurden jedoch rechtliche Aussagen zugeschrieben, die sie nicht enthielten.
Das Bundesarbeitsgericht bezeichnete diese erfundenen Entscheidungen ausdrücklich als „Halluzinationen“. Dabei handelt es sich um einen insbesondere im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz gebräuchlichen Begriff für scheinbar plausible, tatsächlich aber falsche Informationen.
Ob die Beschwerdebegründung tatsächlich mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt worden war, ließ das Gericht offen.
Warum die Beschwerde unzulässig war
Vor dem Bundesarbeitsgericht besteht Vertretungszwang. Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss deshalb von einem hierzu befugten Prozessbevollmächtigten stammen.
Ein Rechtsanwalt darf sich bei der Erstellung eines Schriftsatzes zwar fremder Vorarbeiten bedienen. Er muss den Inhalt jedoch eigenverantwortlich prüfen und die volle Verantwortung dafür übernehmen. Die bloße Unterzeichnung und elektronische Übermittlung eines ungeprüften fremden Schriftsatzes reichen nicht aus.
Im entschiedenen Fall bestanden für das Bundesarbeitsgericht keine Zweifel daran, dass der Rechtsanwalt die Beschwerdebegründung weder selbst verfasst noch ausreichend überprüft hatte.
Neben ungewöhnlichen formalen und sprachlichen Auffälligkeiten waren hierfür vor allem die zahlreichen falschen Rechtsprechungsnachweise ausschlaggebend. Nach Auffassung des Gerichts hätten diese Fehler bei einer gewissenhaften anwaltlichen Prüfung auffallen müssen.
Die nachträgliche Erklärung des Rechtsanwalts, er übernehme die volle Verantwortung für den Schriftsatz, änderte daran nichts. Sie erfolgte erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist.
Das Bundesarbeitsgericht verwarf die Beschwerde daher als unzulässig.
Hinzu kam, dass die Beschwerdebegründung auch inhaltlich nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 72a Abs. 3 ArbGG genügte. Die geltend gemachten Zulassungsgründe waren nicht ausreichend dargelegt.
Erfahrungen aus der eigenen anwaltlichen Praxis
Die Problematik ist keineswegs nur theoretischer Natur. Auch ich war bereits in drei Verfahren mit gegnerischen Schriftsätzen konfrontiert, in denen nicht existierende Gerichtsentscheidungen zitiert wurden. Neben diesen erfundenen Rechtsprechungsnachweisen deuteten auch die sprachliche Gestaltung und die Art der Argumentation deutlich auf den Einsatz von ChatGPT oder vergleichbaren KI-Systemen hin.
Dabei müssen solche Schriftsätze nicht zwangsläufig vom Rechtsanwalt selbst mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt worden sein. Bisweilen sind es die Parteien, die ihre rechtlichen Ausführungen mit KI-Unterstützung verfassen und anschließend ihren Anwälten zur Weiterverwendung überlassen. Problematisch wird es, wenn diese Texte mehr oder weniger ungeprüft übernommen und bei Gericht eingereicht werden.
Gerade darin liegt die praktische Bedeutung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Wer als Rechtsanwalt einen Schriftsatz unterzeichnet und einreicht, muss dessen Inhalt eigenverantwortlich geprüft haben. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Text vom eigenen Mandanten stammt.
Welche Bedeutung hat die Entscheidung?
Der Beschluss macht deutlich, dass die Verwendung erfundener Gerichtsentscheidungen nicht nur die Überzeugungskraft eines Schriftsatzes beeinträchtigt. Sie kann unter Umständen dazu führen, dass ein Rechtsmittel bereits aus formalen Gründen unzulässig ist.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Fehler erkennen lassen, dass ein Rechtsanwalt einen fremden Schriftsatz ohne die erforderliche eigenverantwortliche Prüfung übernommen hat.
Die Entscheidung reicht damit über die Problematik künstlicher Intelligenz hinaus. Entscheidend ist nicht, ob ein Schriftsatz von einer KI, dem Mandanten oder einem Dritten vorbereitet wurde. Entscheidend ist, dass der Rechtsanwalt den Inhalt gewissenhaft prüft und sich die Ausführungen eigenverantwortlich zu eigen macht.
Für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der anwaltlichen Praxis bedeutet dies: KI-generierte Texte können eine wertvolle Arbeitshilfe sein. Die Überprüfung der rechtlichen Argumentation und insbesondere der zitierten Rechtsprechung bleibt jedoch unverzichtbar.
Gerhard Greiner