13.10.2026

Google haftet für Falschbehauptungen seiner KI

Landgericht Aachen, Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26

Künstliche Intelligenz verändert die Internetsuche. Google beschränkt sich im sogenannten KI-Modus nicht mehr darauf, Internetseiten aufzulisten, sondern verknüpft Informationen aus verschiedenen Quellen zu eigenständigen Antworten. Doch wer haftet, wenn dabei falsche Tatsachenbehauptungen entstehen?

Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht Aachen zu befassen.

Ein Arzt wird plötzlich zum verurteilten Straftäter

Googles KI-Modus verbreitete über einen früheren Chefarzt einer Universitätsklinik die Behauptung, er habe seine Sekretärin sexuell bedrängt, sei deshalb entlassen und wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Angaben waren falsch. Die Vorfälle betrafen einen anderen früheren Mitarbeiter derselben Klinik. Die KI hatte Informationen aus verschiedenen Quellen fehlerhaft verknüpft und dem Arzt zugeordnet.

Google weigerte sich trotz entsprechender Aufforderung, die Behauptungen zu entfernen. Der Arzt beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung.

Die Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht Aachen untersagte Google, die beanstandeten Behauptungen weiterhin zu verbreiten.

Die Richter sahen darin eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die falsche Zuschreibung einer Straftat und strafrechtlichen Verurteilung war geeignet, den persönlichen und beruflichen Ruf des Arztes erheblich zu schädigen.

Entscheidend war, dass die KI nicht lediglich fremde Inhalte wiedergab, sondern durch deren Verknüpfung eine eigenständige Darstellung erzeugte. Für solche Aussagen kann Google rechtlich verantwortlich sein. Der Konzern kann sich nicht allein darauf berufen, dass die zugrunde liegenden Informationen von Dritten stammen. Zudem war Google trotz konkreter Hinweise auf die Unrichtigkeit der Behauptungen nicht eingeschritten.

Bedeutung der Entscheidung

Der Beschluss betrifft eine Rechtsfrage, die mit der zunehmenden Verbreitung KI-generierter Antworten an Bedeutung gewinnt. Anders als bei herkömmlichen Suchergebnissen werden Informationen nicht nur aufgefunden, sondern zu neuen Aussagen verarbeitet. Dabei können auch durch die fehlerhafte Verknüpfung zutreffender Einzelinformationen unwahre Tatsachenbehauptungen entstehen.

Die Entscheidung zeigt, dass solche Aussagen einer rechtlichen Überprüfung zugänglich sind und bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts Unterlassungsansprüche in Betracht kommen.

Welche Verantwortung den Betreiber eines KI-Systems dabei trifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere lässt sich aus dem Beschluss keine allgemeine Haftung für jede unrichtige KI-generierte Antwort ableiten.