HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

25.07.2025

Frankreich: Cour de Cassation erweitert Haftung in internationalen Lieferketten

Mit Urteil vom 28. Mai 2025 (Az. 23-13.687 und 23-20.341) hat die Cour de Cassation die Haftung ausländischer Hersteller in internationalen Lieferketten deutlich ausgeweitet. In zwei Fällen klagten französische Endabnehmer direkt gegen Hersteller wegen mangelhafter Produkte, obwohl zwischen ihnen kein direkter Vertrag bestand. Die französischen Richter stuften die Ansprüche als deliktisch ein und erklärten, dass das französische Recht zur Anwendung kommt, wenn der Schaden in Frankreich eintritt.

Besonders brisant: Die vertraglich vereinbarten Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln zwischen Hersteller und Zwischenhändler greifen gegenüber den Endkunden nicht mehr. Damit können französische Gerichte nun auch über Fälle entscheiden, in denen deutsche oder andere europäische Unternehmen indirekt nach Frankreich liefern.

Das Urteil erhöht das Haftungsrisiko für Exporteure erheblich. Hersteller müssen künftig damit rechnen, dass sie sich in Frankreich deliktrechtlichen Ansprüchen stellen müssen, dies mit längeren Verjährungsfristen und strengeren Haftungsmaßstäben. Unternehmen sollten ihre Lieferketten und Vertragsgestaltung entsprechend überprüfen und gegebenenfalls anpassen.