HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

25.07.2025

Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Telekommunikationsverträgen

Am 10. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 61/24) ein wegweisendes Urteil zur Vertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen gefällt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Anbieter Primacall, der Kunden kurz nach Vertragsabschluss eine Prämie für eine sofortige Vertragsverlängerung um weitere 24 Monate angeboten hatte. Dies hatte im Ergebnis eine Vertragsbindung von bis zu 48 Monaten zur Folge, also doppelt so lang wie gesetzlich erlaubt.

Der BGH stellte klar, dass solche Verlängerungen gegen § 309 Nr. 9 BGB sowie gegen § 56 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. Die zulässige maximale Laufzeit beträgt 24 Monate, und zwar unabhängig davon, ob eine Verlängerung direkt nach Vertragsbeginn vereinbart wird. Eine Umgehung durch „vorzeitige Verlängerung“ ist unzulässig.

Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und sorgt für mehr Markttransparenz. Verbraucher sollen spätestens alle zwei Jahre die Möglichkeit haben, ihren Anbieter zu wechseln und von besseren Konditionen zu profitieren. Anbieter dürfen künftig keine Vertragsmodelle mehr anbieten, die über diese Grenze hinausgehen.