HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

03.10.2024

ICSID-Übereinkommen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Mai 2024 - C-706/22:

Das Urteil des EuGH befasst sich mit der Vereinbarkeit von Schiedsverfahren nach dem ICSID-Übereinkommen (International Centre for Settlement of Investment Disputes) mit dem Unionsrecht.

Der EuGH stellte klar, dass seine Rechtsprechung zur Unvereinbarkeit der Möglichkeit zur Anrufung eines Schiedsgerichts in Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten auch auf Schiedsverfahren nach dem ICSID-Übereinkommen anwendbar ist.

Zur kurzen Erläuterung: Das ICSID-Übereinkommen (International Centre for Settlement of Investment Disputes) ist eine internationale Vereinbarung, die 1965 von der Weltbank-Versammlung verabschiedet wurde. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Zweck: Es regelt die Schiedsverfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten.
  • Mitgliedstaaten: Bis Dezember 2021 haben 156 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert.
  • Verfahren: Das ICSID bietet Verfahrensregeln, Räumlichkeiten und administrative Unterstützung für Schiedsverfahren und Mediationen.
  • Sitz: Das ICSID hat seinen Sitz in Washington, D.C., im Gebäude der Weltbank.

Das EuGH-Urteil hat bedeutende Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen innerhalb der EU:

  1. Einschränkung von Schiedsverfahren: Der EuGH hat klargestellt, dass Schiedsverfahren nach dem ICSID-Übereinkommen nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind, wenn sie zwischen EU-Mitgliedstaaten stattfinden. Dies bedeutet, dass Investoren innerhalb der EU nicht mehr auf diese Schiedsverfahren zurückgreifen können, um Streitigkeiten zu lösen.
  2. Stärkung der nationalen Gerichte: Durch die Einschränkung der Schiedsverfahren wird die Rolle der nationalen Gerichte in den Mitgliedstaaten gestärkt. Investoren müssen nun ihre Ansprüche vor nationalen Gerichten geltend machen, was zu einer stärkeren Integration des EU-Rechtsrahmens führt.
  3. Rechtsunsicherheit und Anpassungsbedarf: Viele bestehende Investitionsschutzabkommen müssen überprüft und angepasst werden, um mit dem Urteil in Einklang zu stehen. Dies könnte zu einer Phase der Rechtsunsicherheit führen, bis neue Regelungen etabliert sind.

Diese Veränderungen könnten langfristig zu einer Harmonisierung der Investitionsschutzregelungen innerhalb der EU führen, erfordern jedoch zunächst umfangreiche Anpassungen und möglicherweise neue Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten.