HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
06.07.2024
Europäischer Gerichtshof zur Wirksamkeit einer Gerichtsstandsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit Urteil vom 23. März 2024, Az. II ZR 99/21, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zur Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) getroffen. Hier hat der EuGH eine liberale Haltung eingenommen und eine Gerichtsstandsvereinbarung, die in lediglich verlinkten AGB enthalten ist, für wirksam erachtet. Dies verdeutlicht die Bedeutung von Streitbeilegungsklauseln im grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen. Solche Klauseln beeinflussen direkt Verfahrensdauer, -kosten und den Erfolg der Rechtsdurchsetzung. Professionelle Teilnehmer am Geschäftsverkehr sehen daher in ihren AGB regelmäßig Bestimmungen zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand vor, um von vornherein Rechtssicherheit zu schaffen.
Falls Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich gerne zur Verfügung!