HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

06.07.2024

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer

Mit Urteil vom 23. April 2024, Aktenzeichen II ZR 99/22, hat der Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit eines mit einem Geschäftsführer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots entschieden.

  1. Sachverhalt:

    • Ein Geschäftsführer einer GmbH hatte in seinem Anstellungsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart.
    • Nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses gründete der Geschäftsführer eine eigene Firma im gleichen Geschäftsfeld wie die GmbH.
  2. Streitpunkt:

    • Die GmbH verlangte die Rückzahlung der Karenzentschädigung, da der ehemalige Geschäftsführer gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen habe.
  3. Entscheidung des BGH:

    • Der BGH entschied, dass das nachvertragliche Wettbewerbsverbot wirksam ist.
    • Bei Zuwiderhandlung kann die Karenzentschädigung rückwirkend entfallen.
  4. Begründung:

    • Das Wettbewerbsverbot dient dem Schutz der Interessen der GmbH und ihrer Gesellschafter.
    • Es soll verhindern, dass der ehemalige Geschäftsführer unmittelbar nach Ausscheiden aus der GmbH in Konkurrenz zu ihr tritt.

Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung ist, und ich empfehle, das vollständige Urteil für weitere Details zu konsultieren. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung! 

Gerhard Greiner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht