Arbeitsrecht
28.12.2025
BAG: Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 26. November 2025 (Az. 5 AZR 118/23) klargestellt, dass tarifvertragliche Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen Teilzeitbeschäftigte nicht benachteiligen dürfen. Eine Regel, nach der Mehrarbeitszuschläge erst ab Überschreiten einer festen Wochenarbeitszeit (z. B. 40 Stunden) fällig werden – ohne Rücksicht auf die individuell vereinbarte Arbeitszeit – verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG. Wesentliche Punkte
Praxis-Tipp: Arbeitgeber sollten ihre Arbeitszeitkonten, Tarifvertragsregelungen und internen Arbeitszeitmodelle überprüfen, um Diskriminierungen zu vermeiden.
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