SONSTIGES
03.06.2020
Influencer machen Werbung
Wer als Influencer auftritt, macht auch dann Werbung, wenn es sich scheinbar um private Empfehlungen handelt. Diese muss dann auch als Werbung gekennzeichnet werden. Hierbei kommt es nicht zwingend darauf an, dass der Influencer für die Werbung keine direkte Gegenleistung erhält.
Lesenswert hierzu ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 13.05.2020 (Az. 2 U 78/19) und ein Urteil des Landgerichts Koblenz vom 08.04.2020 (Az. 1 HK O 45/17)