SONSTIGES

22.05.2020

„Gesundes“ Leitungswasser – Werbung der Kommunen ist nicht wettbewerbswidrig

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen beantragte, im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen 16 niederbayerische Gemeinden, deren Eigenwerbung für ihr „gesundes“ Leitungswasser zu verbieten. Das OLG München hob am 07.05.2020 eine einstweilige Verfügung wieder auf. Es begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass

  • die Trinkwasserversorgung zur Daseinsvorsorge gehört und die Gemeinden damit hoheitlich tätig sind. Die Angabe gesundheitsfördernder Eigenschaften von Leitungswasser sei danach keine "geschäftliche Handlung" im Sinne des Wettbewerbsrechts.
  • es sich auch um keine Werbeaussage handele und daher auch kein Verstoß gegen die EUVerordnung zu Gesundheitsbehauptungen vorläge.

Ob diese Begründung am Ende hält, wird sich zeigen. Denn eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.