SONSTIGES

31.12.2025

Compliance im Mittelstand – Struktur statt Symbolik

Compliance als Organisationsaufgabe

Compliance ist längst kein Thema mehr nur für große Konzerne. Auch kleine und mittlere Unternehmen sehen sich mit rechtlichen Anforderungen konfrontiert, die ein strukturiertes und nachvollziehbares Vorgehen verlangen. Dabei geht es weniger um formale Vollständigkeit als um die Frage, ob das Unternehmen so organisiert ist, dass rechtliche Risiken erkannt, Verantwortlichkeiten geklärt und Rechtsverstöße möglichst vermieden werden.

Rechtlich bezeichnet Compliance die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Auflagen und interner Regeln. Im Kern geht es um Organisation. Unternehmen müssen sicherstellen, dass relevante Normen bekannt sind, beachtet werden und Verstöße erkannt werden können. Für den Mittelstand bedeutet dies nicht die Übernahme komplexer Konzernstrukturen, sondern die Entwicklung eines zur Größe, Branche und Risikolage passenden Ordnungsrahmens.

Rechtliche Grundlagen und Organisationspflicht

Ein einheitliches Compliance-Gesetz existiert nicht. Die rechtlichen Anforderungen an Compliance ergeben sich aus einer Vielzahl von Regelungen verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Gesellschafts-, Arbeits-, Datenschutz-, Steuer- und Strafrechts, ergänzt durch die hierzu ergangene Rechtsprechung. Hinzu treten internationale und grenzüberschreitende Vorgaben, die Unternehmen je nach Geschäftstätigkeit zusätzlich zu berücksichtigen haben.

Zentral ist die Organisationspflicht der Unternehmensleitung. Geschäftsführung und Inhaber müssen eine Struktur schaffen, die Rechtsverstöße nach Möglichkeit verhindert oder jedenfalls begrenzt. Unterlassene oder unzureichende Organisation kann zu persönlicher Haftung führen. Maßgeblich ist dabei nicht die Existenz formaler Regelungen, sondern deren tatsächliche Wirksamkeit. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Ausgestaltung und Umsetzung organisatorischer Maßnahmen. Das Landgericht München I hat im sogenannten Neubürgerurteil vom 10. Dezember 2013 hervorgehoben, dass Zuständigkeiten, Überwachungs- und Kontrollmechanismen nicht nur formal eingerichtet werden dürfen, sondern im konkreten Unternehmen tatsächlich funktionieren müssen.

Typische Compliance-Risiken im Mittelstand

Compliance-Risiken liegen im Mittelstand häufig nicht in bewusstem Fehlverhalten, sondern in fehlender Struktur. Unklare Zuständigkeiten, informelle Entscheidungswege, fehlende Dokumentation oder mangelnde Trennung von Funktionen sind verbreitet. Hinzu kommen Risiken im Umgang mit Geschäftspartnern, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder im Arbeitsrecht.

Gerade gewachsene und pragmatische Abläufe führen dazu, dass rechtliche Risiken lange unbemerkt bleiben und erst im Konfliktfall sichtbar werden.

Verhältnismäßigkeit statt Überregulierung

Compliance im Mittelstand muss verhältnismäßig sein. Maßgeblich sind Unternehmensgröße, Organisationsstruktur und Risikoprofil. Ein wirksames System besteht aus klaren Zuständigkeiten, verständlichen Regeln und praktikablen Kontrollmechanismen. Entscheidend ist nicht die Anzahl von Richtlinien, sondern deren Verständlichkeit und tatsächliche Anwendung im Alltag.

Praktische Umsetzung im Unternehmen

Die praktische Umsetzung beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Welche Risiken bestehen. Wo fehlen klare Regelungen. Wer trägt Verantwortung. Auf dieser Grundlage lassen sich einfache, aber wirksame Maßnahmen entwickeln, etwa Verhaltensrichtlinien, Schulungen, klare Freigabeprozesse und eine nachvollziehbare Dokumentation zentraler Entscheidungen. Compliance wirkt nur dann, wenn sie als Teil ordnungsgemäßer Unternehmensführung verstanden wird und nicht als bloß formales Element.

Typische Fehlentwicklungen in der Praxis

In der Praxis zeigen sich wiederkehrende Fehlentwicklungen. Nicht selten werden formale Titel vergeben, etwa die Benennung eines Compliance-Beauftragten, ohne Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten klar festzulegen. Häufig fehlt zudem das erforderliche rechtliche Fachwissen oder eine ausreichende Schulung.

Ebenso problematisch ist die Delegation von Compliance-Aufgaben ohne begleitende Kontrolle. Aufgaben werden übertragen, ohne dass eine wirksame Rückkopplung mit der Unternehmensleitung oder eine laufende Überwachung erfolgt. Hinzu kommt nicht selten die unreflektierte Übernahme komplexer Konzernmodelle, die weder zur Größe noch zur Struktur des Unternehmens passen und im Alltag nicht gelebt werden.

Haftungsrisiken und Außendarstellung

In solchen Konstellationen verkommt Compliance zur bloßen Außendarstellung. Richtlinien, Titel und Funktionen dienen vornehmlich der Selbstdarstellung gegenüber Geschäftspartnern oder Behörden, entfalten jedoch keine organisatorische Wirkung. Eine rechtliche Entlastung ist damit nicht verbunden. Vielmehr entsteht der Anschein von Organisation, ohne dass tatsächlich organisiert wurde. Das Haftungsrisiko steigt, während die Verantwortung weiterhin bei der Unternehmensleitung verbleibt. Zugleich kann sich das persönliche Haftungsrisiko der als Compliance-Beauftragten benannten Personen erhöhen, wenn ihnen Aufgaben übertragen werden, ohne dass entsprechende Befugnisse, klare Abgrenzungen und das erforderliche fachliche Fundament bestehen.

Compliance als fortlaufender Prozess

Compliance ist kein einmaliges Projekt. Rechtliche Anforderungen ändern sich, ebenso wie Unternehmen selbst. Regelungen müssen daher regelmäßig überprüft und angepasst werden. Delegation entlastet nur dort, wo Organisation, Fachkenntnis und Kontrolle tatsächlich greifen.

 
Gerhard Greiner
Dr. Friedo Schröder

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht